C95

Grundqualifikation und Weiterbildung

Allgemein

Berufskraftfahrende, die ihre Lenk­berechtigung der Klassen C1 und C nach dem 9. September 2009 erworben haben, müssen einen Nachweis der Grund­qualifikation erbringen. Dies geschieht durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung vor einer Prüfungskommission (schriftlich und mündlich) sowie einer praktischen Fahrprüfung (90 Minuten Prüfungsfahrt). Anschließend wird der Code C95 im Führerschein vermerkt. Der Eintrag muss durch die zuständige Führerschein­behörde erfolgen, wobei der Hauptwohnsitz des Führerscheininhabers maßgeblich ist.

  • Weiterbildung

    Lenker von Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und C, die gewerbsmäßig Güter befördern, müssen alle fünf Jahre eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden (5 Module zu je 7 Stunden) absolvieren. Diese Module, von denen drei in einer ermächtigten Ausbildungsstätte absolviert werden müssen, können als reine Theorie oder auch mit Praxisanteil durchgeführt werden. Nach der Teilnahme an den einzelnen Schulungsmodulen erhalten die Kursteilnehmer von uns eine Bestätigung, mit der ihnen bei der Führerscheinbehörde (BH, LPD) ein neuer Führerschein mit der "C 95"-Eintragung ausgestellt wird – samt Frist, bis wann die nächsten Weiterbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden müssen.

  • Voraussetzungen

    Die Kurse für die Grundqualifikation und Weiterbildung richten sich an LKW- und Buslenker, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben oder bei einem in Österreich niedergelassenden Unternehmen arbeiten. Davon betroffen sind auch Unternehmer, die selbst LKWs lenken.

    Voraussetzung dafür ist, dass das Lenken des Fahrzeugs ihre „Hauptbeschäftigung“ darstellt. Dabei ist zu beachten, dass es keinen "zeitlichen Spielraum“ gibt. Wenn z.B. ein Zimmermann mit C-Führerschein den im Krankenstand befindlichen hauptberuflichen LKW-Lenker vertritt und für mehrere Tage die Auslieferung der Dachstühle übernimmt, ist er "hauptberuflich" LKW-Lenker und braucht daher die Weiterbildung. 


    Nicht betroffen sind:


    • Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
    • Feuerwehr, Katastrophenschutz etc.
    • Fahrten zu Reparatur- und Wartungszwecken
    • Fahrten bei Notfällen oder Rettungseinsätze
    • LKW-Lenker, die das Lenken von Nutzfahrzeugen nicht als Hauptbeschäftigung ausüben, also z. B. Handwerker, die den LKW zur Ausübung ihres Berufes verwenden



  • Ausbildungs­inhalte

    In der Berger-Akademie werden die folgenden Ausbildungsinhalte vermittelt, die auch Bestandteil der Prüfung sind:


    • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens
    • Brems- und Sicherheitstechnik
    • Wirtschaftliche Fahrweise (Optimierung des Kraftstoffverbrauchs)
    • Ladungssicherung
    • Vorschriften für den Wirtschaftsverkehr
    • Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
    • Gesundheit, Verkehr und Umweltsicherheit


    Diese Sachgebiete werden im Rahmen der Weiterbildung vertieft und wiederholt, wobei der Schwerpunkt auf der Verkehrssicherheit und dem Kraftstoffverbrauch liegt.

  • Termine

    Die Berger-Akademie bietet laufend Schulungen sowohl für die Grundqualifikation als auch für die Weiterbildung von LKW-Lenkern an.


    Sie können sich aus der folgenden Terminübersicht den für Sie bzw. für Ihre Mitarbeiter passenden Termin aussuchen und sich auch gleich dazu anmelden.

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  • Team & Kontakt

    Alois Schrettl

    Fuhrparkleiter, Gefahrengutbeauftragter, Ausbildner Ladungsicherung und Sozialvorschriften, Berufskraftfahrerausbildung

    Markus Häge

    Ausbildner für Erste Hilfe und Führerschein aller Klassen


    Alois Schrettl

    Ausbildner für Gefahrengut aller Klassen sowie Stapler und Kran, Berufskraftfahrerausbildung


    Julia Schrettl

    +43 664 619 30 79
    Administration für C95, Gefahrengut sowie Kran


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