Berger Akademie

Aus- und Fortbildung für das Transportgewerbe

Besser qualifiziert. Besserer Service.

Wir sind immer auf dem neuesten Stand der Technik und Technologie. Wir verbessern laufend alle Qualitätsstandards und fördern die Kompetenzen und Fähigkeiten unserer Mitarbeitenden. Denn wir wissen:


Gemeinsam sind wir erfolgreich. Nur so spüren unsere Kunden in jeder Phase unserer Zusammenarbeit, wie viel Freude wir an dem haben, was wir tun.

  • Qualifizierte Weiterbildung für Ihr Team

    In der Berger-Akademie gibt bestens ausgebildetes Personal unsere jahrzehntelange Praxiserfahrung und -expertise mit Freude weiter:


    Seit 2014 sind wir zugelassene und anerkannte Ausbildungs­stätte für die gesetzlich vorgeschriebenen Grund- und Weiter­bildungskurse im Transportgewerbe. Darüber hinaus verfügen wir über die Ausbildungsberechtigung im Transport von atomarem Gefahrengut.

C95 – Qualifikation und Weiterbildung

Berufskraftfahrende, die ihre Lenkbe­rech­tigung der Klassen C1 und C nach dem 9. September 2009 erworben haben, müssen einen Nachweis der Grundqualifikation erbringen. Dies geschieht durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung vor einer Prüfungskommission (schriftlich und mündlich) sowie einer praktischen Fahrprüfung (90 Minuten Prüfungsfahrt).


Anschließend wird der Code C95 im Führerschein vermerkt. Der Eintrag muss durch die zuständige Führerscheinbehörde erfolgen, wobei der Hauptwohnsitz des Führerscheininhabers maßgeblich ist.

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Fortbildung für Gefahrgut­beauftragte

Gefahrgutbeauftragte für Verkehrsträger auf der Straße (ADR) müssen ihren Schulungsnachweis nach 5 Jahren durch eine Fortbildungsschulung (mit Prüfung durch das Verkehrsministerium) verlängern!
Mit dieser Fortbildung und bestandener Prüfung eignen Sie sich das gemäß § 11 GGBG erforderliche Wissen für die Verlängerung Ihres Nachweises für weitere 5 Jahre an.

Gefahrgutbeförderung – Schulungen gem. § 11 GGBG mit Prüfung und Zertifikat des Verkehrsministeriums (BMVIT)

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