Gefahrgutbeauftragter - Weiterbildung
Gefahrgutbeförderung – Schulungen gem. § 11 GGBG
Inhalte:
Gefahrgutbeförderung – Schulungen gem. § 11 GGBG
mit Prüfung und Zertifikat des Verkehrsministeriums (BMVIT)
Gemäß § 11 GGBG (Gefahrgutbeförderungsgesetz) und BGBl Novellen (BGBl I Nr. 145/1998 i.d.F. BGBl I 47/2018) haben Unternehmen, die gefährliche Güter verpacken, befördern, beladen oder entladen, einen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.
Gefahrgutbeauftragte für Verkehrsträger auf der Straße (ADR) müssen ihren Schulungsnachweis nach 5 Jahren durch eine Fortbildungsschulung (mit Prüfung durch das Verkehrsministerium) verlängern! Mit dieser Fortbildung und bestandener Prüfung eignen Sie sich das gemäß § 11 GGBG erforderliche Wissen für die Verlängerung Ihres Nachweises für weitere 5 Jahre an.

Zielgruppe
Gefahrgutbeauftragte
Ausbildungsinhalte
- allgemeiner Teil ADR (8 UE)
- allgemeiner Teil, besonderer Teil Straße (8 UE)
- Transport auf der Straße und Prüfungsvorbereitung (8 UE)
- Transport auf der Straße und Prüfung (5 UE)
Termine
Die Berger-Akademie bietet laufend Schulungen sowohl für die Grundqualifikation als auch für die Weiterbildung von LKW-Lenkern an. Sie können sich aus der folgenden Terminübersicht den für Sie bzw. für Ihre Mitarbeiter passenden Termin aussuchen und sich auch gleich dazu anmelden.
Datum | Uhrzeit | Modul | Ort | |
auf Anfrage | 08:00 - 17:00 Uhr | Fortbildung für Gefahrgutbeauftragte | Wörgl | Jetzt Anmelden |
Wenn es Bedarf an weiteren Modulen gibt, stehen wir für Anfragen gerne zur Verfügung.
Verwenden Sie dafür bitte diese Adresse:
Team
Alois Schrettl
Fuhrparkleiter, Gefahrengutbeauftragter, Ausbildner Ladungsicherung und Sozialvorschriften, Berufskraftfahrerausbildung
Markus Häge
Ausbildner für Erste Hilfe und Führerschein aller Klassen
Alois Schrettl
Ausbildner für Gefahrengut aller Klassen sowie Stapler und Kran, Berufskraftfahrerausbildung
Christoph Humer
Ausbildner für Gefahrengut, SVP, Berufskraftfahrerausbildung
Julia Schrettl 0043 664 619 30 79
Administration für C95, Gefahrengut sowie Kran