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Besser qualifiziert. Besserer Service.

Unsere Logistikmitarbeiter und Fahrer sind immer am neuesten Stand der Technik. Das ist für uns selbstverständlich. Genauso wie die ständige Verbesserung der Qualitätsstandards und die laufende Bewusstseinsbildung bei unseren Mitarbeitern. 

In der Berger-Akademie geben bestens ausgebildete Trainer mit großer Praxiserfahrung ihr Wissen weiter, und zwar nicht nur an unsere Mitarbeiter: Seit 2014 sind wir aufgrund einer Ermächtigung des Landes Tirol eine zugelassene und anerkannte Ausbildungsstätte für die gesetzlich vorgeschriebenen Grund- und Weiterbildungskurse im Transportgewerbe. Überdies verfügen wir als einziges Logistikunternehmen in Tirol über die Ausbildungsberechtigung im Transport von atomarem Gefahrengut.

Gönnen Sie Ihren Mitarbeitern eine hochqualifizierte Ausbildung in den neuen, modernen Räumlichkeiten an unserem zentral gelegenen Firmensitz in Wörgl! Nähere Informationen über die angebotenen Kurse und Termine finden Sie hier:


C95 – Grundqualifikation und Weiterbildung

Berufskraftfahrer, die ihre Lenkberechtigung der Klassen C1 und C nach dem 9. September 2009 erworben haben, müssen einen Nachweis der Grundqualifikation erbringen. 

Anschließend wird der Code C95 im Führerschein vermerkt. Der Eintrag muss durch die zuständige Führerscheinbehörde erfolgen, wobei der Hauptwohnsitz des Führerscheininhabers maßgeblich ist.


ADR - Ausbildung "Gefahrengut"

Der Transport von Gefahrgut sowie der Umgang mit gefährlichen Gütern wie Gasen, explosiven Flüssigkeiten, giftigen, radioaktiven und ansteckungsgefährlichen Stoffen verlangen ganz spezielles technisches und rechtliches Know-how.

Die Berger-Akademie bietet maßgeschneiderte Schulungen für Personen an, die mit dem Verpacken, Befüllen, Kennzeichnen, Beladen, Versenden oder Befördern von Gefahrgut betraut sind.


Fortbildung für Gefahrgutbeauftragte

Gefahrgutbeauftragte für Verkehrsträger auf der Straße (ADR) müssen ihren Schulungsnachweis nach 5 Jahren durch eine Fortbildungsschulung (mit Prüfung durch das Verkehrsministerium) verlängern!
Mit dieser Fortbildung und bestandener Prüfung eignen Sie sich das gemäß § 11 GGBG erforderliche Wissen für die Verlängerung Ihres Nachweises für weitere 5 Jahre an.

Gefahrgutbeförderung – Schulungen gem. § 11 GGBG

mit Prüfung und Zertifikat des Verkehrsministeriums (BMVIT)


Ausbildung zum Führen von Kranen

Die Fachkenntnis-Verordnung verlangt für das Bedienen von Kranen einen Nachweis der Fachkenntnisse (Kranschein).

Durch diese Aus- und Weiterbildungen soll erreicht werden, dass Kranfahrer auf die auftretenden und sich ändernden Gefahren aufmerksam gemacht werden.


Arbeitsschutz - Sicherheitsvertrauensperson

Laut § 10 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, entsprechend der Betriebsgröße Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen.


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