Whistleblowing
Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem der Berger Logistik ermöglicht Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner:innen und weiteren Stakeholdern die vertrauliche und auf Wunsch anonyme Meldung von möglichen Rechtsverstößen, Compliance-Verstößen oder sonstigen schwerwiegenden Missständen. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Schäden zu vermeiden und gesetzeskonformes Handeln zu fördern. Das System entspricht den Anforderungen des österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG).
Alle Meldungen werden vertraulich, objektiv und unabhängig geprüft. Die Identität von Hinweisgeber:innen wird geschützt, und Benachteiligungen oder Vergeltungsmaßnahmen aufgrund einer Meldung werden nicht toleriert. Bei begründeten Hinweisen werden angemessene Untersuchungs- und Folgemaßnahmen eingeleitet.
Wir bitten darum, Hinweise nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben.
Ombudsmann RA Dr. Dominik Schärmer
Kontaktdaten:
Telefon: +43 1 310 02 46
E-Mail: d.schaermer@schaermer.com
Erreichbarkeit: Mo–Fr, 9:00–17:00 Uhr
Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Der Ombudsmann unterliegt der beruflichen Verschwiegenheitspflicht und schützt die Identität der hinweisgebenden Person, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Was ist ein Ombudsmann?
Ein Ombudsmann ist eine unabhängige, neutrale Vertrauensperson, die als Anlaufstelle für Hinweise auf Missstände, Regelverstöße oder Fehlverhalten innerhalb eines Unternehmens dient. Er nimmt Informationen von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (z. B. Mitarbeitenden, Geschäftspartnern oder anderen Personen) entgegen, prüft diese vertraulich und leitet sie – unter Wahrung des Schutzes der hinweisgebenden Person – an die zuständigen Stellen weiter. Der Ombudsmann unterliegt in der Regel einer besonderen Verschwiegenheitspflicht (z. B. als Rechtsanwalt) und agiert unabhängig von der Unternehmensleitung, um Vertraulichkeit und Objektivität sicherzustellen.
Wann sollte der Ombudsmann eingeschaltet werden?
Der Ombudsmann sollte kontaktiert werden, wenn Hinweise auf folgende Sachverhalte vorliegen:
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften (z. B. Betrug, Korruption, Untreue)
Verstöße gegen unternehmensinterne Richtlinien oder den Verhaltenskodex
Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit
Gefährdung von Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt
Diskriminierung, Mobbing oder sonstiges Fehlverhalten am Arbeitsplatz
Sonstige Sachverhalte, die dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen könnten
Eine Kontaktaufnahme ist besonders dann sinnvoll, wenn der interne Meldeweg nicht genutzt werden kann oder soll – etwa aus Sorge vor Nachteilen oder wegen fehlenden Vertrauens in interne Ansprechpartner. Der Ombudsmann gewährleistet eine vertrauliche und, auf Wunsch, auch anonyme Bearbeitung des Hinweises.