Auszeichnung "Staatlich ausgezeichnetes Unternehmen"
05.01.2021Brief von Frau Dr. Margarete Schramböck:
Sehr geehrter Herr Geschäftsführer,
ich möchte Ihnen mit diesem Schreiben sehr herzlich zum Erhalt der Auszeichnung "Staatlich ausgezeichnetes Unternehmen" gemäß § 68 GewO 1994 gratulieren. Eine persönliche Verleihungsveranstaltung im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, zu der ich Sie sehr gerne begrüßen möchte, soll aufgrund der gegenwärtigen COVID-Situation im kommenden Jahr nachgeholt werden.
Die Ihnen hiermit verliehene Auszeichnung erhalten ausschließlich jene Unternehmen, die sich durch außergewöhnliche und innovative Leistungen um die österreichische Wirtschaft verdient gemacht haben und durch Fortschritt, Engagement und die Bereitschaft immer neue Wege zu beschreiten, eine Vorreiterrolle in ihrem Wirtschaftszweig einnehmen.
Ihr Unternehmen hat durch seine kontinuierliche Entwicklung bewiesen, dass es nicht nur neue Maßstäbe im Bereich von Transport- und Logistikkonzepten, der besonderen Kundenorientierung und der globalen Vernetzung setzt, sondern auch ein wichtiger Arbeitgeber in der Region ist und damit einen wesentlichen Beitrag zum Wirtschaftsstandort Österreich leistet.
Die Auszeichnung berechtigt Ihr Unternehmen, künftig das Bundeswappen mit dem Zusatz "Staatlich ausgezeichnetes Unternehmen" im geschäftlichen Verkehr zu führen und soll Anerkennung und Ansporn dafür sein, durch Innovation, Mut und Qualität Ihren Erfolgsweg weiter fortzusetzen...